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Erfolg vor dem Sozialgericht Regensburg: Reha-Leistung durchgesetzt

Am 19. August 2025 konnte vor dem Sozialgericht Regensburg in einem Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Unser Mandant erhält die von ihm beantragte medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Die DRV lenkte im Rahmen des Termins ein und schloss einen Vergleich, nachdem die gerichtliche Sachverständige klar die medizinische Notwendigkeit einer Reha festgestellt hatte.

Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, dass eine ablehnende Entscheidung der Rentenversicherung keineswegs endgültig sein muss. Vielmehr bestehen für Betroffene effektive Rechtsschutzmöglichkeiten – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.

 

Ausgangspunkt: Ablehnender Bescheid der DRV

Unser Mandant hatte im Juni 2024 Leistungen zur Teilhabe in Form einer medizinischen Rehabilitation beantragt. Die DRV lehnte den Antrag mit Bescheid vom 05.08.2024 ab. Begründung: Die persönlichen Voraussetzungen des § 10 SGB VI seien nicht erfüllt, eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sei ausreichend.

Obwohl unser Mandant umfangreiche medizinische Unterlagen vorgelegt hatte, blieb auch der gegen diesen Bescheid eingelegte Widerspruch erfolglos. Mit Widerspruchsbescheid vom 10.10.2024 wurde der Antrag endgültig abgelehnt. Damit blieb nur der Weg der Klage zum Sozialgericht.

Klageverfahren vor dem Sozialgericht

Im gerichtlichen Verfahren war die Frage entscheidend, ob die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tatsächlich vorlagen. § 10 SGB VI stellt hierbei darauf ab, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten gefährdet oder bereits gemindert ist und ob durch eine Reha eine Besserung oder zumindest eine Stabilisierung erreicht werden kann.

Zur Klärung dieser Frage holte das Gericht ein Sachverständigengutachten ein. Dieses bestätigte eindeutig die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme. Insbesondere wurde betont, dass ohne eine gezielte medizinische Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit des Mandanten erheblich gefährdet sei, während durch die Reha eine Stabilisierung und Verbesserung realistisch zu erwarten sei.

Abweichende Einschätzungen: DRV-Ärzte vs. Gerichtssachverständige

Ein interessanter Aspekt dieses Falles liegt in der unterschiedlichen Bewertung der gesundheitlichen Situation: Während die DRV-Ärzte die medizinischen Voraussetzungen verneint hatten, kam die vom Gericht beauftragte Sachverständige zu einem gegenteiligen Ergebnis.

Solche Unterschiede sind in der Praxis keineswegs selten. Die Rentenversicherung stützt sich in der Regel auf eigene ärztliche Gutachten, die oftmals strenger und restriktiver ausfallen. Demgegenüber haben gerichtliche Sachverständige den Auftrag, neutral und unabhängig zu prüfen. Häufig werden dabei medizinische Unterlagen umfassender ausgewertet und die individuelle Situation differenzierter betrachtet.

Für die Betroffenen bedeutet das: Eine Ablehnung durch die DRV muss nicht das letzte Wort sein. Das gerichtliche Verfahren bietet die Chance auf eine unvoreingenommene Neubewertung.

Der Vergleich: Reha statt Rechtsstreit bis zum Urteil

Angesichts der klaren Einschätzung der gerichtlichen Sachverständigen lenkte die DRV im Erörterungstermin am 19.08.2025 ein. Anstatt ein streitiges Urteil zu riskieren, schloss sie mit unserem Mandanten einen Vergleich: Die beantragte medizinische Reha wird bewilligt.

Für unseren Mandanten ist dies ein großer Erfolg. Anstelle einer jahrelangen Rechtsstreitigkeit erhält er nun zeitnah die erforderliche Leistung, die entscheidend für seine gesundheitliche Stabilisierung und berufliche Perspektive ist.

Was lernen wir daraus?

Der Fall verdeutlicht mehrere wichtige Punkte:

  1. Ablehnungen sind nicht endgültig.
    Weder bei Rentenanträgen noch bei Reha-Anträgen sollten Betroffene eine Ablehnung als unabänderlich hinnehmen. Es bestehen wirksame Rechtsmittel, angefangen beim Widerspruch bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht.
  2. Medizinische Gutachten sind der Schlüssel.
    Ob ein Anspruch besteht, hängt maßgeblich von der medizinischen Einschätzung ab. Während die DRV häufig restriktiv entscheidet, können unabhängige Gutachten im gerichtlichen Verfahren ein ganz anderes Bild ergeben.
  3. Vergleiche sind praxisnah.
    In vielen Verfahren kommt es nicht zu einem Urteil, sondern zu einem Vergleich. Dies ermöglicht oft eine schnellere und für beide Seiten akzeptable Lösung – gerade wenn das Gericht eine klare Tendenz erkennen lässt.

Fazit

Eine Absage der Deutschen Rentenversicherung bedeutet nicht, dass Betroffene leer ausgehen müssen. Im Gegenteil: Wer seine Rechte kennt und diese mit juristischer Unterstützung verfolgt, hat gute Chancen, berechtigte Ansprüche doch noch durchzusetzen.

Unser aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 3 R 706/24) ist dafür ein anschauliches Beispiel. Die DRV wich von ihrer zunächst ablehnenden Haltung ab und gewährte die beantragte medizinische Rehabilitation – ein Erfolg, der zeigt: Es lohnt sich, für seine Rechte einzutreten.

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