Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

DRV ignoriert EuGH-Entscheidung bei der Betriebsprüfung

Wir vertreten eine Mandantin aus dem Baubereich derzeit in einem Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die aus einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen in Höhe von rund 175.000,- € geltend macht. Nach Ansicht der DRV Bund sind verschiedene ausländische Subunternehmer, vorwiegend aus Ungarn und aus der Slowakei, bei unserer Mandantin abhängig beschäftigt, so dass unsere Mandantin nun die Pflicht zur Beitragsabfühung nachträglich treffen soll - ein klassicher Fall aus dem Bereich der Scheinselbständigkeit also, jedenfalls nach Auffassung der Betriebsprüfer der Rentenversicherung.

AOK muss Taxifahrkosten zu stationären Behandlungen in Höhe von 1.224,39 € tragen

Unser in Regensburg wohnender Kläger befand in stationärer Behandlung in der Orthopädischen Klinik Markgröningen. Bei fortgeschrittenem Knorpelschaden bei Zustand nach mehrfacher Patellaluxation wurde beim Kläger eine Entnahme des Knorpels/Knochens durchgeführt, sodann erfolgte die ACT Replantation. Für die Taxifahrten von der Klinik nach Regensburg wurden durch das Taxiunternehmen insgesamt 1.224,39 € berechnet. 
Terminsladung des Sozialgerichts Regensburg - Corona als Arbeitsunfall - Kanzlei Klose

Sozialgericht Regensburg: Corona-Infektion ist Arbeitsunfall

Die Corona-Pandemie nimmt ab. Die Corona-Rechtsstreitigkeiten nehmen zu. In allen Rechtsgebieten. Geht es im Strafrecht beispielsweise häufig um Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen oder um Betrug im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, geht es im Sozialrecht neben Krankengeld- oder Erwerbsminderungsrentenansprüchen nach Covid-19-Infektionen immer wieder darum, ob eine Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt und deswegen die aus der Infektion resultierenden wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden von der zuständigen Berufsgenossenschaft zu kompensieren sind. Ein solcher Fall war jüngst Gegenstand eines Prozesses vor dem Sozialgericht Regensburg, den wir für unseren Mandanten, der sich an seinem Arbeitsplatz mit Corona infiziert hatte, führten.

Amtsgericht Straubing stellt Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein

Unserem Mandanten lag zur Last. eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) begangen zu haben. Er sollte seinen Iveco-Lkw mit Anhänger nicht ordnungsgemäß gesichert haben, was dazu geführt hätte, dass sich das Gespann in Bewegung setzte und die Zeugin C. "überrolte". Das Amtsgericht Straubing verhängte aufgrund dieses Vorwurfs gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60,00 €, insgesamt also 4.200,00 €. Unser Mandant war hingegen der Überzeugung, das Lkw-Anhänger-Gespann ordnungsgemäß gesichert zu haben. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts wurde daher Einspruch eingelegt.
Chronic Fatigue Syndrom (CFS): GdB 60 und Merkzeichen G vor dem Sozialgericht Regensburg erreicht

GdB 60 und Merkzeichen "G" bei CFS

Unser Mandant leidet u.a. an einem psychovegetativen Erschöpfungssyndrom und am chronischen Fatigue-Syndrom (CFS). Das Zentrum Beyern Familie und Soziales (ZBFS) - Versorgungsamt - Region Oberpfalz stellte, es lagen zusätzlich noch kleinere Erkrankungen vor, die aber nicht sonderlich ins Gewicht fielen, einen Gesamt-GdB von 30 fest. Der dagegen erhobene Widerspruch führte zu einem Gesamt-GdB von 40. Der angepeilte Gesamt.GdB von 50 mit der Schwerbehinderteneigenschaft wurde aber nicht erreicht. Im Sozialgerichtsprozess vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 SB 509/22) wurde nun nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens jedoch ein deutlich besseres - ein sehr gutes - Ergebnis für unseren Mandanten erzielt.

106 + 0 + 109 + 106 = Erwerbsminderungsrente

106 + 0 + 109 + 106 - so lautete in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei die "Erwerbsminderungsrentenformel". Unsere Mandantin hatte bereits für die Dauer von drei Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut erhalten. Verschiedene v.a. psychiatrische Erkrankungen, u.a. eine generalisierte Angststörung und eine rezidivierende Depression in mittel- bis schwergradiger Ausprägung, erlaubten es ihr nicht mehr, erwerbstätig zu sein. Kurz vor Ablauf der drei Jahre stellte unsere Mandantin einen Weiterbewilligungsantrag. Weder aus ihrer noch aus Sicht ihrer Ärzte war eine Besserung des Gesundheitszustands eingetreten. Die Sicht der Rentenversicherung war bedauerlicherweise anders.
Durch Widerspruch wurde die Nachforderung der DRV aus einer Betriebsprüfung um etwa 84 Prozent reduziert

Nachforderung aus Betriebsprüfung um 84 % reduziert durch A1-Entsendebescheinigungen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abteilung 23 - Prüfdienst) machte gegen unseren Mandanten nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) eine Nachforderung in Höhe von 296.508,99 € geltend. Unser Mandant hatte tschechischen Mitarbeiter als selbständig eingestuft und somit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Nach Ansicht der DRV handelte es sich aber um Scheinselbständige, also um Personen die gerade nicht selbständig tätig waren, sondern abhängig beschäftigt mit der Folge, dass von unserem Mandanten als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten gewesen wären. Diese Beiträge forderte die Rentenversicherung nun zusammen mit Säumniszuschlägen durch Bescheid vom 21.11.2019 nach. Gegen den Bescheid vom 21.11.2019 wurde durch uns Widerspruch erhoben. Der Widerspruch war erfolgreich. Die Nachforderung konnte von 296.508,99 € auf 48.088,30 € reduziert werden, also um rund 84 %.

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