Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Rückwirkende Leistungszahlung ab Januar 2019

Am 05.01.2019 beantragte unsere Mandantin beim Jobcenter Landkreis Regensburg Leistungen nach dem SGB II. Aufgrund verschiedener, teilweise nicht nachvollziehbarer Umstände wurde über ihren Leistungsantrag Bis August 2020 nicht entschieden. Unsere Mandantin hatte unter anderem, wie es in der Praxis leider immer wieder vorkommt, verschiedene - angeblich versendet - Schreiben des Jobcenters nicht erhalten. Diese Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten und fehlende Unterlagen konnten nach unserer Einschaltung geklärt werden.

DRV wird nach Untätigkeitsklage tätig

Nach einer Betriebprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd - Prüfdienst Regensburg - von unserem im Bereich des Montagebaus tätigem Mandanten eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 12.786,67 € geltend. Die Deutsche Rentenversicherung vertritt die Ansicht, unser Mandant haben mit Scheinselbständigen zusammen gearbeitet. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid vom 18.12.2018 wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde dann dahingehend begründet, dass unser Mandant nicht mit Scheinselbständigen zusammengearbeitet habe, sondern mit echten Selbständigen. Die DRV entschied jedoch über den Widerspruch grundlos nicht. 

Keine Umdeutung des Reha-Antrags

Viele sozialrechtliche Streitigkeiten drehen sich um die Erwerbsminderungsrente, zumeist um die Bewilligung. Dass es auch anders sein kann, nämlich dass das Ziel eines Rechtsstreits ist, die Rente wegen Erwerbsminderung (noch) nicht zu erhalten, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Kanzlei, wie es immer wieder vorkommt. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (§ 116 Abs. 2 SGB VI).

Arbeitslosengeld im Widerspruchsverfahren durchgesetzt

Unser Mandant war als Koch beschäftigt. Arbeitgeberin war eine GmbH, deren Gesellschafterin seine Ehefrau war. Aufgrund dieser Konstellation sowie der Höhe des Gehalts sowie der ihm von der Arbeitgeberin eingeräumten Möglichkeit der Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten, ging die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg davon aus, dass unser Mandant nicht Arbeitnehmer gewesen sei, was aber Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist (§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Der Antrag auf Arbeitslosengeld wurde folglich abgelehnt.

Hinterbliebenengeld in Höhe von € 10.000,-

Erst im Jahr 2017 wurde § 844 Abs. 3 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, das Hinterbliebenengeld: "Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war". Für ihr seelisches Leid erhielten die Hinterbliebenen zuvor keine Entschädigung ausser unter den strengen Voraussetzungen eines sog. Schockschadens.  

Gesamt-GdB von 50 erreicht

Unser Mandant eidet an verschiedenen Erkrankungen, insbesondere an Morbus Bechterew seit über 30 Jahren. Beim ZBFS - Versorgungsamt - Region Niederbayern beantragte daher die Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB). Dieses stellte einen GdB von 20 fest. Dagegen erhob unser Mandant Widerspruch. Auf den Widerspruch hin wurde ein Gesamt-GdB von 30 festgestellt. Da dieser Gesamt-GdB die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ausreichend würdigte, wurde Klage zum Sozialgericht Landshut (Az. S 15 SB 640/19) erhoben. Im Prozess wurde beantragt, ein medizinisches Sachverständigengutachten zum Nachweis der medizinischen Voraussetzungen eines Gesamt-GdB von 50 einzuholen. Dies ist nun geschehen.

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