Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Absolvierte Fortbildung: Die fristlose Kündigung – aktuelle Rechtsprechung - sozialrechtliche Implikationen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Falke hat am 14. August 2025 an einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Dauerbrenner: die fristlose Kündigung – aktuelle Rechtsprechung des BAG“ teilgenommen. Behandelt wurden u. a. folgende Schwerpunkte: * Anwendungsbereich des § 626 BGB* Wichtiger Grund gem. § 626 BGB* Interessenabwägung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit* Aktuelles zur Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB)* Fallstricke bei Kündigungen (schwer-)behinderter Menschen Das Arbeitsrecht ist eine der zentralen Schnittstellen zum Sozialrecht. Um an dieser Schnittstelle besonders effektiv arbeiten zu können, ist unsere Kanzlei breit aufgestellt: Neben den beiden Fachanwälten für Sozialrecht Mathias Klose und Christian Falke steht unseren Mandanten mit Dr. Martin Bartmann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Sozialrecht und mit fachanwaltlicher Kompetenz sowohl im Sozialrecht als auch im Strafrecht, sind wir seit vielen Jahren mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit "Schwarzarbeit" und "illegaler Beschäftigung" befasst, z.B. mit Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen, so dass uns und unsere Mandanten eine aktuell geplante Gesetzesänderung stark betreffen wird.

Erfolg vor dem Sozialgericht Regensburg: Reha-Leistung durchgesetzt

Am 19. August 2025 konnte vor dem Sozialgericht Regensburg in einem Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Unser Mandant erhält die von ihm beantragte medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Die DRV lenkte im Rahmen des Termins ein und schloss einen Vergleich, nachdem die gerichtliche Sachverständige klar die medizinische Notwendigkeit einer Reha festgestellt hatte. Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, dass eine ablehnende Entscheidung der Rentenversicherung keineswegs endgültig sein muss. Vielmehr bestehen für Betroffene effektive Rechtsschutzmöglichkeiten – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.

BAföG-Betrugsvorwurf nach Datenabgleich – Ermittlungsverfahren erfolgreich eingestellt

Die Finanzierung eines Studiums ist für viele junge Menschen eine Herausforderung. Umso verlockender erscheint es mitunter, beim BAföG-Antrag nicht ganz so genau hinzuschauen – zum Beispiel beim Punkt „Vermögen“. Doch was auf den ersten Blick wie ein Kavaliersdelikt wirkt, kann gravierende Folgen haben. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie schnell aus einem vermeintlich kleinen Verschweigen eine strafrechtliche Angelegenheit wird: Unser Mandant hatte im Rahmen seines BAföG-Antrags sein vorhandenes Bankguthaben nicht angegeben. Im Zuge eines automatisierten Datenabgleichs – ein inzwischen routinemäßiges Verfahren der BAföG-Ämter – wurde dieses „vergessene“ Vermögen entdeckt. Das Amt meldete den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs an die Staatsanwaltschaft.

Vergleich verhindert Vollstreckung nach Betriebsprüfung

Wenn Unternehmen Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Anschluss an eine Betriebsprüfung erhalten, beginnt nicht selten eine belastende Auseinandersetzung. Besonders dramatisch wird es, wenn hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – und diese Nachforderung trotz laufendem Widerspruch bzw. laufender Klage sofort vollstreckt werden darf. Denn Sozialrechtsklagen und Widersprüche entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Dass der Rechtsschutz in solchen Fällen dennoch wirkt – wenn man die richtigen Instrumente kennt und gezielt einsetzt –, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.

Kanzlei

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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