Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

LRA zahlt Ausbildungsförderung nach

Unser Mandant beantragte für den Besuch der 12. Klasse des Gymnasiums im Schuljahr 2021/22 BAföG. Das Landratsamt (LRA) Cham als zuständiger Ausbildungsförderungsträger lehnte den Antrag ab.  Für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen würde Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar sei. Unser Mandant würde aber bei seinem Vater wohnen. Gegen den Ablehnungsbescheid des LRA Cham - Amt für Ausbildung - wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

Ermittlungsrichterin hebt Haftbefehl auf

In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war gegen einen Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde nun am 12.01.20222 durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Detmold (Az. 2 Gs 65/22) erfreulicherweise wieder aufgehoben. 

Schuldunfähigkeit verhindert Bestrafung

Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 114 StGB - tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Ohne Schuld handelt aber, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB - Schuldunfähigkeit). Wegen Schuldunfähigkeit wurde jüngst ein gegen einen unserer Mandanten geführtes Ermittlungsverfahren eingestellt.

Mediation auch in Betriebsprüfungsprozessen erfolgreich einsetzbar

Das Güterichterverfahren kommt in nahezu allen Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit immer mehr zur Anwendung. Ziel des Güterichterverfahrens ist es, dass während eines laufenden Sozialgerichtsverfahrens die Beteiligten, also Kläger und Beklagter bzw. Antragsteller uns Antragsgegner, selbst eine Lösung entwickeln. Häufig kommt dabei die Mediation zum Einsatz. Diese eigene Lösung ersetzt dann das eigentliche Urteil des Gerichts bzw. den entsprechenden Beschluss. Das Güterichterverfahren hat vor allem drei große Vorteile, wenn alle Beteiligten mitwirken:

Fortbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Klose liegt auf dem Sozialrecht. Rechtsanwalt Mathias Klose ist insoweit bereits seit 2011 befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen. Zudem ist er seit schon mehreren Jahren stellvertretendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg. Rechtsanwalt Christian Falke will nun denselben Weg gehen und absolviert die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Beiträge ja - Säumniszuschläge nein

Nach einer Betriebsprüfung erhob die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) von unserer Mandantin, die im Sicherheitsbereich tätig ist, Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in einer Gesamthöhe von rund 27.000 € nach. Der Rechtsstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 BA 36/21). In dem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 13.01.2022 konnte der angestrebte Vergleich mit der DRV Bund geschlossen werden. An der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung war argumentativ wenig zu rütteln. Anders aber an den Säumniszuschlägen, die nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechunhg an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.  

Rücknahmebescheid über 19.640,01 € wieder aufgehoben

Unsere Mandantin sollte einen Betrag in Höhe von 19.640,01 € an das Jobcenter Stadt Regensburg erstatten. Diesen Betrag sollte sie in den Jahren 2015 und 2016 zu Unrecht bezogen haben. Das Jobcenter vermutete bei der Antragstellung nicht angegebenes Vermögen. Es vermutete aber eben nur und wußte es nicht. Den Rücknahmebescheid (§ 45 SGB X) stützte der Grundsicherungsträger dementsprechend auf die "Unaufklärbarkeit der Hilfebedürftigkeit". Dieser erwies sich aber als rechtswidrig.

Kanzlei

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Anwälte

Mathias Klose
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Christian Falke *
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Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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