Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Fester Wohnsitz und Arbeitsstelle vermeiden weitere Untersuchungshaft

Gegen unseren Mandanten bestand wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls, des Verschaffens von falschen Ausweispapieren u.a. ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg. Dieses nahme zum vorgenannten Tatverdacht noch den Haftgrund der Flucht an. Der Haftgrund konnte im Haftprüfungsverfahren von Rechtsanwalt Klose widerlegt werden, so dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde (AG Regensburg - III Gs 4307/22) und unser Mandant sich wieder auf freiem Fuß befindet.

Für Auszubildende: Der aktualisierte BAföG-Ratgeber erscheint in Kürze

"Der aktuelle BAföG-Ratgeber" von Rechtsanwalt Klose erscheint in Kürze in aktualisierter Form. Der BAföG-Ratgber, der sich an Schüler und Studierende richtet, enthält dann aller Neuerungen und Änderungen, die sich durch das 27. BAföGÄndG ergeben und ab Schuljahresbeginn 2022/23 bzw. ab Beginn des Wintersemesters 2022/23 greifen.

Keine Unterhaltsvermutung in's Blaue hinein

Unser Mandant lebte vorübergehend mit seinen beiden erwachsen und vollzeitig berufstätigen Kindern zusammen in einer Wohnung. Lediglich die Miete wurde nach Köpfen geteilt. Ansonsten wirtschaftete jeder für sich alleine. Auch Schenkungen oder Unterhaltszahlungen der Kinder an unseren Mandanten erfolgten nicht. Nach Ende des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld musste unser Mandant, da über die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht abschließend entschieden war, kurzzeitig Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen. Er stellte daher beim Jobcenter Landkreis Kelheim in Abensberg den entsprechenden Antrag. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab. Da unser Mandant mit seinen Kindern zusammenwohne, sei davon auszugehen, dass diese ihm Unterhalt leisteten und er daher nicht hilfebedürftig i.S.d. SGB II sei. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb noch ohne Erfolg. Anders die anschließend zum Sozialgericht Landshut erhobene Klage.

Entschuldigen Sie meine Intelligenz, Frau Richterin!

Eine - aufgrund der Persönlichkeit und des Auftretens der Gegnerin - durchaus unterhaltsame Verhandlung fand am 6. September vor dem Amtsgericht Kelheim statt. Im Prozess vertraten wir den Kläger und machten für unseren Mandanten eine Forderung geltend. Im Laufe der Verhandlung fragte die Vorsitzende die Gegnerin nach einem bestimmten Sachverhalt. Die Gegnerin berichtete dann den Sachverhalt in einer Art und Weise, die der Richterin scheinbar nicht ganz nachvollziehbar war bzw. nicht glaubhaft war. Sie fragte daher bei der Gegnerin nochmals nach. Aufgebracht, nahezu entrüstet, dass man ihre Version nicht vorbehaltlos und vollständig übernahm, bekräftigte sie ihre Angaben nochmals und schloss mit den drchaus selbstbewusst wirkend wollenden Worten:

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