Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erfolgreich vor dem Sozialgericht: Erwerbsminderungsrente erreicht

In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut (S 12 R 80/23) konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen. Diese leidet an mehreren gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, darunter: - Wiederkehrende Anpassungsstörungen mit kurzdauernden depressiven Dekompensationen - Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Leistungsmotiv - Generalisierte Angststörung mit Agoraphobie und Panikattacken - Zustand nach Adipositas per magna infolge übermäßiger Kalorienzufuhr - Anhaltende Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren Trotz dieses komplexen psychiatrischen und psychosomatischen Befundes hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt. Begründung: Unsere Mandantin sei noch in der Lage, vollschichtig zu arbeiten – also sechs Stunden oder mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Untätigkeitsklage im Rentenverfahren – So entscheidet die Rentenversicherung doch noch

Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, erwartet eine zeitnahe Bearbeitung. Doch in der Praxis sehen sich Antragstellerinnen und Antragsteller häufig mit erheblichen Verzögerungen konfrontiert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist dabei regelmäßig auf ausgelastete Kapazitäten, insbesondere im Bereich der medizinischen Begutachtung. Nicht selten vergehen viele Monate, ohne dass es zu einer Entscheidung kommt. So erging es auch einer unserer Mandantinnen, die im Juni 2024 bei der DRV Bayern Süd eine Erwerbsminderungsrente beantragte. Bereits im Juli wurde ihr mitgeteilt, dass eine neuropsychiatrische Begutachtung erforderlich sei. Geschehen ist danach über sechs Monate lang nichts – ohne erkennbaren sachlichen Grund. Erst auf unsere Untätigkeitsklage hin, die wir im Januar 2025 beim Sozialgericht Landshut erhoben (Az. S 6 R 54/25), kam Bewegung in das Verfahren. Binnen weniger Wochen wurde das Gutachten veranlasst und am 26. März 2025 der Rentenbescheid erlassen.

Strafanzeige als Retourkutsche – Psychologin zu Unrecht beschuldigt

Es gibt Fälle, in denen das Strafrecht instrumentalisiert wird, um anderweitige Ziele zu erreichen. Genau so ein Fall landete kürzlich in unserer Kanzlei: Eine Psychologin, gerichtlich bestellte Gutachterin, sah sich plötzlich mit einer Strafanzeige wegen Verrats von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) konfrontiert. Der Vorwurf? Sie habe in einem familienpsychologischen Gutachten Informationen aus Gesprächen weitergegeben, die sie im Rahmen ihrer Untersuchung erhalten hatte. Auf den ersten Blick klang das schwerwiegend. Doch wer sich die Akte genauer ansah, erkannte schnell: Hier ging es wohl weniger um Geheimnisschutz als um eine missliebige Einschätzung im familienrechtlichen Verfahren. Die Anzeigeerstatterin – Mutter eines betroffenen Kindes – war mit dem Gutachten unsererMandantin nicht einverstanden. Anstatt die Einschätzung nur sachlich oder auf fachlicher Ebene anzufechten, wurde der strafrechtliche Holzhammer ausgepackt. Ein klassischer Versuch, eine unliebsame Expertise aus dem Verfahren zu drängen.

Erfolgreiche Berufung: Freiheitsstrafe trotz Bewährungsversagens zur Bewährung ausgesetzt

Wer unter laufender Bewährung eine neue Straftat begeht, muss in der Regel mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Gerichte sehen darin häufig ein Bewährungsversagen – ein starkes Indiz dafür, dass eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt. Doch wie dieser Fall zeigt, kann eine geschickte Verteidigungsstrategie in der Berufungsinstanz durchaus noch einen entscheidenden Unterschied machen.

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