Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung hört sich zunächst sehr sinnvoll und einfach an: Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII). Alles andere als einfach ist es in der Praxis aber oftmals, festzustellen, welche gesundheitlichen Folgen ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hat, wann und inwieweit die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, z.B. durch Heilbehandlung, Verletzengeld- oder Rentenzahlungen. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.